Wir machen vorerst und mit viel Vorsicht weiter! Denn kulturelle Bildungsarbeit ist wichtiger denn je
Ausgehend von Nummer 14 des MPK-Beschlusses vom 28. Oktober 2020 bleiben „Einrichtungen der Sozial- und Jugendhilfe sowie vergleichbare Beratungseinrichtungen (…) geöffnet.“
Daran wird sich auch die Landesregierung bei Ihren weiteren Entscheidungsfindungen bzgl. der Durchführung von Angeboten und Maßnahmen der Jugendarbeit unter Berücksichtigung des jeweils aktuellen Infektionsgeschehens orientieren. Bis zur Novelierung frühstens am 6.11 gilt
die bestehende 4. Corona- JugVO ÄndVO M-V